Pflege beantragen: Die Module des Pflegegrads (2024)

20.09.2019

Wenn jemand Pflege bei der Kranken- oder Pflegekasse beantragt, wird zunächst vom medizinischen Dienst der Pflegegrad bestimmt. Das ist eine Zahl, die angibt, wie viel Unterstützung die Person im Alltag benötigt. Die Zahl liegt zwischen 1 und 5 – je höher die Zahl, desto mehr Pflegeleistungen werden benötigt.

Die Beurteilung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen erfolgt auf Antrag der pflegebedürftigen Person – auch wenn tatsächlich ein Angehöriger oder eine Freundin den Antrag schreibt. Hier lesen Sie mehr dazu, wie Sie Pflege beantragen.

Sechs Module als Kriterien für den Pflegegrad

Der Pflegegrad wird anhand von sehr vielen verschiedenen Kriterien bestimmt. Diese Kriterien sind in unterschiedliche Module unterteilt.

Bei der Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen wird die Person, die den Antrag gestellt hat (also der zukünftige Patient oder die zukünftige Patientin), in jeder Kategorie „geprüft“ und befragt.

Diese Prüfung ist nicht wie ein „Test“ zu verstehen, den man auf jeden Fall bestehen sollte. Stattdessen geht es darum, realistisch zu zeigen, welche Unterstützung nötig ist. Deswegen ist es meistens hilfreich, wenn noch eine andere Person bei der Begutachtung dabei ist. Am besten jemand, der schon Teile der Pflege übernommen hat oder aus dem Alltag berichten kann. Wichtig ist, keine Schwierigkeiten zu verschweigen oder zu überspielen.

Modul 1: Mobilität

Bei der Beurteilung der Mobilität zur Bestimmung des Pflegegrads geht es um körperliche Fähigkeiten zur Bewegung. Dabei wird zwischen selbstständiger, überwiegend selbstständiger, überwiegend unselbstständiger und unselbstständiger Bewegungsfähigkeit unterschieden.

Es werden körperliche Kraft, Balance-Fähigkeit, Koordination der Bewegungen und einige andere Aspekte begutachtet. Dabei geht es nicht darum, ob die körperlichen Handlungen sinnvoll oder zielgerichtet durchgeführt werden. Es wird nur gefragt, ob jemand körperlich selbstständig sitzen, liegen, aufstehen und gehen kann.

Hier geht es zu unserem Artikel zum Modul 1: Mobilität.

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

In diesem Bereich geht es darum, wie sehr bestimmte Fähigkeiten vorhanden sind. Dabei geht es vor allem um kognitive Fähigkeiten – Orientierung in Raum und Zeit, Erinnerung, Abläufe, Entscheidungsfindung, Verständnis und Gefahrenerkennung -, aber auch um kommunikative Fähigkeiten, also die Fähigkeiten, die notwendig sind, um sich mit anderen unterhalten zu können.

Dabei ist bei diesem Modul umgekehrt fast gar nicht wichtig, ob körperliche Fähigkeiten vorhanden sind, sondern nur geistige. Versteht jemand die Nachrichten nicht, weil er taub wird, ist das keine kognitive Einschränkung.

Hier geht es zu unserem Artikel zum Modul 2: Kognitive und Kommunikative Fähigkeiten.

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Bei diesem Modul geht es vor allem um die „Selbststeuerung“ – also die Fähigkeit, sein eigenes Verhalten zu kontrollieren. Dabei gibt es Schwierigkeiten wie nervöse Ticks (z. B. Kauen an den Fingernägeln) bis hin zu gefährlichem oder selbstschädigendem Verhalten. Außerdem gibt es aggressive Störungen (wenn eine pflegebedürftige Person andere unkontrolliert beschimpft, bedrängt, belästigt oder angreift).

Beurteilt wird danach, wie oft die entsprechenden Verhaltensweisen auftreten und ob die Person sie (nach Aufforderung) abstellen kann.

Hier geht es zu unserem Artikel zum Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Modul 4: Selbstversorgung

Neben besonderen Bedürfnissen (Ernährung über eine Sonde oder parenteral, künstliche Harn- oder Stuhlableitungen und Kontinenzstörungen) wird hier die Selbstständigkeit bei der eigenen Versorgung hinsichtlich der Grundbedürfnisse Essen, Trinken, Waschen und Toilettenbenutzung beurteilt, sowie die Fähigkeit, sich an- und auszukleiden.

Dabei wird nach Schwere einer vorliegenden Einschränkung oder Selbstständigkeit bei der Durchführung einer Tätigkeit beurteilt.

Hier geht es zu unserem Artikel zum Modul 4: Selbstversorgung.

Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

In diesem Modul geht es darum, wie eine Person mit einer Krankheit und ihrer Behandlung umgeht. Hierrunter fallen viele Handlungen der klassischen Krankenpflege.

Dabei geht es um verschiedene Bereiche. Einige Aspekte umfassen Medikamente und ihre Gabe: Von Augentropfen über Tabletten bis hin zu Injektionen – was ist nötig und wie selbstständig kann die betroffene Person sich die Medikamente selbst „verabreichen“?

Weitere Aspekte sind die Messung von verschiedenen Werten wie Blutzucker, Temperatur, Körpergewicht, … Wichtig ist nicht nur, ob die Person die Messung durchführen kann, sondern auch, ob sie die Werte selbstständig deuten kann. Beispielsweise sollte sie bei zu geringem Flüssigkeitshaushalt daran denken, etwas zu trinken. Allgemein ist die Frage nach der Einhaltung einer bestimmten krankheitsbedingten oder präventiven Diät einem weiteren Punkt zugeordnet.

Auch Wundversorgung, die Versorgung von Stoma oder ein Verbandswechsel werden abgefragt.

Schließlich gehören Arztbesuche, Besuche bei Therapeuten oder medizinischen Behandlungsstätten zu diesem Bereich.

Hier geht es zu unserem Artikel zum Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen.

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

In diesem Modul werden verschiedene Bereiche abgedeckt, die das tägliche Leben betreffen.

Geprüft wird, ob ein Mensch sein Leben selbst gestalten kann, oder auch in diesen Bereichen auf fremde Hilfe angewiesen ist. In dieses Modul fragt der medizinische Dienst nach den Fähigkeiten, einen regelmäßigen Schlafrhythmus, Freizeitgestaltung und Tages- und Zukunftsplanung durchzuführen.

Ein zweiter Bereich ist der der Kontaktpflege zu bekannten und unbekannten Personen.

Hier geht es zu unserem Artikel zum Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Pflegegrad nach „Punktzahl“

Je nach Einschränkung der Fähigkeiten, vergibt der medizinische Dienst „Punkte“ in den einzelnen Bereichen. Diese werden aufaddiert und gewichtet zusammengerechnet.

Je nach Punktzahl wird der Pflegegrad bestimmt, die Erklärung dazu finden Sie in unserem Artikel zur Berechnung des Pflegegrads.

Pflege beantragen: Die Module des Pflegegrads (2024)

FAQs

Was braucht man um einen Pflegegrad zu beantragen? ›

Welche Voraussetzungen müssen für einen Pflegegrad Antrag erfüllt sein? Beim Antragsteller muss eine Pflegebedürftigkeit vorliegen und er muss in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben.

Wie wird Modul 5 berechnet? ›

Für die Umrechnung gilt: die Summe der Maßnahmen pro Monat wird durch 30, die Summe der Maßnahmen pro Woche durch sieben geteilt. Als Zwischenergebnis kann der Pflegebedürftige 0 bis 3 Punkte erhalten: seltener als einmal täglich = 0 Punkte. ein- bis dreimal täglich = 1 Punkt.

Was darf man bei Pflegegrad 2 nicht mehr können? ›

Typische Einschränkungen sind zum Beispiel die Unzuverlässigkeit in der Medikamenteneinnahme oder Flüssigkeitsaufnahme. Auch zunehmende Einschränkung in der Beweglichkeit, was das selbstständige Ankleiden oder den Toilettengang erschwert, sind häufige Einschränkungen bei Pflegegrad 2.

Bei welchen Krankheiten bekommt man Pflegestufe 1? ›

Januar 2017 werden in den neuen Pflegegrad 1 Menschen eingestuft, die nur verhältnismäßig geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen. Dies betrifft zum Beispiel Menschen mit geringen körperlichen Beeinträchtigungen aufgrund von Wirbelsäulen- oder Gelenkerkrankungen.

Bei welchen Krankheiten bekommt man Pflegestufe 2? ›

Litten schwerpflegebedürftige Menschen zusätzlich an einer Demenz, waren voraussichtlich länger als ein halbes Jahr psychisch krank oder dauerhaft geistig behindert, haben sie von ihrer Pflegekasse in der Regel die Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten.

Welche Beeinträchtigungen gelten als pflegebedürftig? ›

Dazu gehören Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat, Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane, Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen.

Wie lange dauert es bis die Pflegestufe durch ist? ›

Innerhalb von 25 Arbeitstagen muss die Pflegekasse entscheiden, ob und welcher Pflegegrad vorliegt. In akuten Fällen ist eine Entscheidung früher fällig. Braucht die Kasse zu lange, stehen dem Antragsteller 70 Euro pro Woche als Pauschale zu.

Was muss ich tun um Pflegestufe 1 zu bekommen? ›

Pflegegrad 1 bedeutet eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Sie erhalten Pflegegrad 1, wenn in Ihrem Pflegegutachten 12,5 bis unter 27 Punkte für die Einschränkung Ihrer Selbständigkeit festgestellt werden. Mit dem Pflegegrad können Sie Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen.

Bei welchen Krankheiten Pflegegrad 5? ›

Pflegegrade können bei Verschlechterung oder Verbesserung des Gesundheitszustandes erhöht, gesenkt oder auch vollständig aberkannt werden. Pflegegrad 5 (höchste Stufe) erhalten unter anderem Menschen mit fortgeschrittener Demenz, mit ALS oder Krebs im Endstadium sowie schwerer COPD.

Welche Niveau ist Modul 5? ›

Der Integrationskurs Modul 5 ist ein Deutschkurs mit Teil-Niveau B1.

Kann man mit Pflegegrad 2 alleine leben? ›

Pflegegrad 2 bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, jedoch ist es grundsätzlich möglich, mit diesem Pflegegrad alleine zu leben, sofern geeignete Unterstützung und Hilfsmittel zur Verfügung stehen.

Kann man eine Pflegestufe auch wieder verlieren? ›

„Ein Pflegegrad gilt nicht automatisch für das ganze Leben. “ Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert, kann er erhöht werden. Wenn sich aber beispielsweise ein Schlaganfallpatient gut entwickelt hat und wieder selbständig laufen oder essen kann, kann der Pflegegrad auch reduziert werden.

Welche Einschränkungen muss man haben um Pflegegrad 2 zu bekommen? ›

Damit Pflegebedürftige den Pflegegrad 2 erhalten, muss eine Einschränkung der Selbstständigkeit vorliegen. Ganz konkret muss es sich dabei um eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit handeln. Betroffene sind also auf die Hilfe Dritter angewiesen.

Welche Programme gibt es in der Pflege? ›

Die Softwarelösung für Pflege und Therapie
  • MD Ambulant. Software für Pflegedienste und Sozialstationen. MD Ambulant. ...
  • MD Stationär. Software für stationäre Pflege-einrichtungen. MD Stationär. ...
  • MD Therapie. Die Software für therapeutische Praxen.
  • Jugendhilfe. Die Software für Kinder-, Familien- und Jugendhilfe. Jugendhilfe.

Was muss man in der Pflege lernen? ›

Du lernst alles über Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Du verbringst deine Zeit abwechselnd in Berufsfachschulen und Kliniken. Du lernst wie du Blut abnimmst, Fieber misst, Wunden versorgst und Infusionen legst.

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Author: Edwin Metz

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